Mietverwaltung

Mietverwaltung

Aufgaben eines Miet-Verwalters

Im Gegensatz zum WEG-Verwalter, dessen Tätigkeitsfeld die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist, zeichnet sich das Tätigkeitsfeld des Mietverwalters über die gesamte Vertretung des Haus- bzw. Wohnungseigentümers, insbesondere gegenüber dem Mieter verantwortlich. Gesetzliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB), das Regeln zum Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer klar definiert. Konkrete Aufgaben des Verwalters hingegen werden bei der Miet- und Sondereigentumsverwaltung ausschließlich im Verwaltervertrag benannt.

 

Kaufmännische Aufgaben

  • Verwaltung, Verbuchung und Disponierung von Geldvermögen
  • Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete
  • Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen 
  • Mahnverfahren
  • Rechnungskontrolle
  • Regelung von Personalangelegenheiten (z.B. Hausmeister)
  • Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter
  • Bearbeitung von Widersprüchen
  • Mahnwesen der Abrechnungen

 Technische Aufgaben

  • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung,Wasser, Strom)
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Preisanfragen, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrollen
  • Mängelrügen
  • Eihaltung von Gewährleistungsansprüchen
  • Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten, incl. TÜV-Verordnungen, Branschutz, sowie Beachtung technischer Verordnungen
  • Beauftragung von Handwerkern zur Schadensbeseitigung
  • Schadensmeldungen gegenüber Versicherungen, Verursacher
  • Einweisung von Handwerkern, Hausmeistern
  • Schlüsselnachbestellungen

Rechtliche Aufgaben

  • Beachtung mietrechtlicher Vorschriften
  • Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften vom BGB bis zur StVzO
  • Abschluss bzw. Kündigung des Mietvertrages
  • Abnahme und Übergabe der Mietsache
  • Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen
  • Bearbeitung von Mietminderungen
  • Abschluss von Wartungsverträgen

Organisatorische Aufgaben

  • Auswahl des Mieters
  • Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern
  • Verhandlung mit Behörden
  • Erstellung und Verteilung von Rundschreiben, Informationen und Aushängen
  • Beschwerdemanagement
  • Wahrnehmung von Orts- und Gerichtstermine